Aus didaktischer Sicht und aus Sicht der Forschung haben das IPR und die Rechtsvergleichung den Vorteil, dass sie uns eine Außensicht des gesamten Privatrechts vermitteln. Man gewinnt zum materiellen Privatrecht selbst Distanz und aus der Distanz lassen sich Zusammenhänge und Wirkungsweise des materiellen Rechts besser erkennen. So bewirkt die Erkenntnis, dass man von staatlicher Seite zB den Interessenausgleich zwischen Parteien oder private Organisationsformen auch ganz anders regeln kann, als uns dies aus dem österr Recht bekannt ist, sowohl bei Studierenden als auch bei Lehrenden und Forscher/innen immer noch manchmal Wunder und führt zu wertvollen Schlüssen im Hinblick auf die Auslegung, Einschätzung oder Verbesserung des eigenen Rechts.
