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IV. Auswirkungen der Sitzverlegung in einen anderen Mitgliedsstaat auf die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer (Fuchs/Marhold/Friedrichl)

Fuchs/Marhold/Friedrichl7. AuflJuni 2025

1. Rechtssetzung zur Sitzverlegung

Die Kommission verfolgte ursprünglich das Ziel, die grenzüberschreitende Sitzverlegung allgemein durch eine Richtlinie zu harmonisieren. 1997 führte sie dazu ein Konsultationsverfahren durch und stellte einen Vorentwurf vor. Nach einem zweiten Konsultationsverfahren kam sie 2004 zum Ergebnis, die Rechtsetzungspläne vorerst nicht weiter zu verfolgen, weil bereits die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit die zentralen Probleme lösen könne.596596Auf die Rechtsprobleme verwies noch die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union – Aktionsplan, KOM/2003/0284 endg.

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