1. Rechtssetzung zur Sitzverlegung
Die Kommission verfolgte ursprünglich das Ziel, die grenzüberschreitende Sitzverlegung allgemein durch eine Richtlinie zu harmonisieren. 1997 führte sie dazu ein Konsultationsverfahren durch und stellte einen Vorentwurf vor. Nach einem zweiten Konsultationsverfahren kam sie 2004 zum Ergebnis, die Rechtsetzungspläne vorerst nicht weiter zu verfolgen, weil bereits die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit die zentralen Probleme lösen könne.596
