Erstes Kapitel. Entwicklung, Funktion und Wirkung des europäischen Arbeitsrechts
A. Entwicklung des europäischen Arbeitsrechts – historische Skizze und Rechtssetzungskompetenzen
1. Ausgangspunkt
Die Idee einer europäischen Integration im Anschluss an die Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs war mit unterschiedlichen Vorstellungen verbunden.1 Gemeinsam waren allen Personen und Organisationen, die für die Verwirklichung einer europäischen Integration eintraten, zwei zentrale Aspekte: Eine europäische Gemeinschaft muss einen wesentlichen Beitrag zur Friedenssicherung leisten und den Gegensatz zwischen Deutschland und Frankreich überbrücken. Dazu waren Anstrengungen auf vielen Gebieten, der Politik, der Kultur, der menschlichen Begegnung, notwendig. Dieses Ziel sollte durch eine wirtschaftliche Kooperation der europäischen Staaten erreicht werden. Daher war die Gründung der ersten europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), gerade dem Ziel verpflichtet, einen Beitrag zur Friedenssicherung, insbesondere zur Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich, zu leisten, wenngleich der Inhalt der Gemeinschaft ein ausschließlich ökonomischer war.2 Seite 1
