Ein ernsthafter Versuch, soziale Arbeitnehmergrundrechte auf Gemeinschaftsebene wirksam und transparent – dh ohne ein System komplizierter Verweisungen auf verschiedene europäische Rechtsdokumente96 – zu kodifizieren, wurde 1999 unternommen, als durch den Europäischen Rat ein Konvent unter dem Vorsitz des früheren deutschen Bundespräsidenten Roman Herzog zur Erarbeitung einer Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingesetzt wurde.97 Die vom Konvent erarbeitete „Charta der Grundrechte“ wurde von den Staats- und Regierungschefs am 8.12.2000 im Rahmen des Gipfels über den Vertrag von Nizza feierlich proklamiert.98 In die Charta sind zahlreiche Arbeitnehmergrundrechte99 aufgenommen worden. Regelungstechnisch ist der Konvent so verfahren, dass er bei der Gestaltung der Arbeitnehmergrundrechte zum einen übernommen hat, was in der Rechtsprechung des EuGH zu einzelnen Bereichen judiziert worden war. Zum anderen kam es im Konvent darauf an, Grundrechte möglichst in Anlehnung an die EMRK, die Gemeinschaftscharta der Sozialen Grundrechte Seite 29
