Dass der Reigen der Bände des Österreichischen Bankvertragsrechts durch den ersten Band eröffnet wird, ist inzwischen eine schöne Tradition. Einerseits wird dadurch die Kontinuität zu den Vorauflagen stärker betont und andererseits ist es auch sinnvoll, mit den Grundlagen des Bankvertragsrechts zu beginnen. Dies sind – den Vorauflagen folgend – die Regeln über die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde im Allgemeinen, das Bankgeheimnis sowie Bankauskunft, Raterteilung und Aufklärung.
