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5.4 Gesellschafteränderung (Birnbauer)

Birnbauer3. AuflJuli 2022

Das Muster zum Download finden Sie hier .

Anmerkungen

Bei der Anmeldung eines Gesellschafterwechsels handelt es sich um eine sog vereinfachte Anmeldung gem § 11 FBG. Die Anmeldung bedarf nicht der beglaubigten Form, es genügt die unbeglaubigte Unterfertigung namens des Rechtsträgers durch vertretungsbefugte Personen in der zur Vertretung notwendigen Zahl.

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