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Pkt 22: Kirchen, Kultusgemeinden

Maitz1. AuflMai 2018

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:

1 Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der AHVB auf Schadenersatzverpflichtungen aus

1.1 der Wahrnehmung von Aufgaben einer Kirchen- bzw. Kultusgemeinde;

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