Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
1 Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der AHVB auf Schadenersatzverpflichtungen aus
1.1 der Wahrnehmung von Aufgaben einer Kirchen- bzw. Kultusgemeinde;
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
1 Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der AHVB auf Schadenersatzverpflichtungen aus
1.1 der Wahrnehmung von Aufgaben einer Kirchen- bzw. Kultusgemeinde;
