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Pkt 19: Spezialschulen

Maitz1. AuflMai 2018

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt für Spezialschulen wie z.B. Fahr-, Flug- (auch Fallschirmsprung-), Motorboot-, Wasserschi-, Segel-, Surf-, Reit- und Schischulen:

1 Abschnitt A EHVB findet Anwendung.

2 Abschnitt B, Z.18 EHVB findet keine Anwendung.

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