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Pkt 17: Erweiterte Privathaftpflicht

Maitz1. AuflMai 2018

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:

1 Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der AHVB auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit, insbesondere

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