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Pkt 1: Erweiterung des Versicherungsschutzes

Maitz1. AuflMai 2018

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:

1 Versichert sind im Rahmen des im Versicherungsvertrag bezeichneten Risikos (Art.1 AHVB) nach Maßgabe des Deckungsumfanges der AHVB Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers aus Innehabung und Verwendung der gesamten betrieblichen Einrichtung.

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