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Artikel 4: Wann gilt die Versicherung? (Zeitlicher Geltungsbereich)

Maitz1. AuflMai 2018

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:

1 Die Versicherung erstreckt sich auf Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes (Laufzeit des Versicherungsvertrages unter Beachtung der §§ 38 ff. VersVG) eingetreten sind.

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