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Artikel 2: Was gilt bei Vergrößerung des versicherten Risikos?

Maitz1. AuflMai 2018

1 Die Versicherung erstreckt sich auch auf Erhöhungen und betriebs- oder berufsbedingte Erweiterungen des versicherten Risikos.

2 Wird eine Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung oder Neuschaffung von Rechtsnormen bewirkt, so kann der Versicherer innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der Rechtsnormen mittels eingeschriebenen Briefes den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.

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