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Maitz1. AuflMai 2018

A. Wesen und systematische Einordnung der Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung bietet dem Versicherungsnehmer und allenfalls mitversicherten Personen Versicherungsschutz für das Risiko, von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden. Der Versicherte kann damit die Gefahr, für die Erfüllung oder für die Abwehr gegnerischer Schadenersatzansprüche eigene finanzielle Ressourcen aufwenden zu müssen, nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen auf den Versicherer abwälzen.11 Reisinger in Fenyves/Schauer, VersVG § 149 Rz 1.

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