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Abbildungsverzeichnis

Gisch/Weinrauch1. AuflMai 2018

Abb 1:

Typische Struktur der ARB (eigene Darstellung)

7

Abb 2:

Typische/mögliche Struktur und Inhalte eines Betriebs-Rechtsschutz-Produktes (I)

30

Abb 3:

Typische/mögliche Struktur und Inhalte eines Betriebs-Rechtsschutz-Produktes (II)

30

Abb 4:

Grundsatz des Art 3 ARB (zeitlicher Geltungsbereich): Der Versicherungsfall muss in die Vertragslaufzeit fallen

49

Abb. 5:

Vor Vertragsbeginn liegende Ursache (Ereignistheorie) bzw Willenserklärung/Rechtshandlung (Verstoßtheorie)

50

Abb 6:

Grafische Darstellung des Sachverhalts zu OLG Hamm 20 U 114/14t

52

Abb 7:

Befristung der Meldung eines Versicherungsfalles nach Vertragsende (Nachmeldefrist)

56

Abb 8:

Typische Problemstellungen zum zeitlichen Geltungsbereich beim Wechsel des RS-VR

59

Abb 9:

Mögliche Problemstellung beim RS-VR-Wechsel infolge unterschiedlicher Versicherungsfalldefinitionen

60

Abb 10:

Schematische Darstellung – von der Beweisaufnahme zur Rechtsfolge

67

Abb 11:

Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Organstellung sowie aus Anstellungsverträgen des Organs sind idR nicht versichert

109

Abb 12:

Risikoerhöhung iSd Art 13 ARB infolge der Erhöhung der Beschäftigtenanzahl eines rechtsschutzversicherten Unternehmens – verspätete Bekanntgabe durch den VN

134

Abb 13:

Risikoreduzierung iSd Art 13 ARB infolge der Reduzierung der Beschäftigtenanzahl eines rechtsschutzversicherten Unternehmens – verspätete Bekanntgabe durch den VN

135

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