Gegenstand der Versicherung ist das gesamte der Versicherung bekannt gegebene Umzugsgut (darunter auch Kunstgegenstände, Antiquitäten, Teppiche, Glas, Porzellan, Keramik, Beleuchtungskörper, Spiegel etc), das fachgerecht verpackt sein muss.
Versicherungsschutz besteht während des Transportes der versicherten Gegenstände.
