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III. Gegenstand der Transportversicherung (Zehetbauer)

Kasehs/Köszegi/Motter/Renner/Zehetbauer1. AuflMärz 2018

A. Begriff der Transportversicherung

Transportversicherung (im weiteren Sinn) ist ein Oberbegriff, der verschiedenartige Versicherungen einschließt. So umfasst das fünfte Kapitel des VersVG1111Bundesgesetz vom 2. Dezember 1958 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz). StF: BGBl Nr 2/1959 (NR: GP VIII RV 102 AB 547 S 68. BR: S 140.) idgF. unter dem Titel „Transportversicherung“ gemäß §§ 129ff VersVG sowohl die Güterversicherung zu Lande oder auf Binnengewässern als auch die sogenannte Flusskaskoversicherung.

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