A. Begriff der Transportversicherung
Transportversicherung (im weiteren Sinn) ist ein Oberbegriff, der verschiedenartige Versicherungen einschließt. So umfasst das fünfte Kapitel des VersVG11 unter dem Titel „Transportversicherung“ gemäß §§ 129ff VersVG sowohl die Güterversicherung zu Lande oder auf Binnengewässern als auch die sogenannte Flusskaskoversicherung. Seite 14
