Das Versicherungsrecht ist eine sehr umfangreiche und komplexe Materie. Die bisherige Literatur ist sehr stark von Deutschland geprägt, was wegen der 70 Jahre dauernden nahezu identen Rechtslage nicht allzu stark ins Gewicht fiel, weil man auf das umfangreiche deutsche Schrifttum zurückgreifen konnte. Durch die Einführung eines neuen Versicherungsvertragsgesetzes in Deutschland im Jahr 2009 ist dies nicht mehr uneingeschränkt möglich.
