vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VI. Allgemeine Risikoausschlüsse

Kronsteiner2. AuflSeptember 2021

Damit Versicherungsschutz überschaubar, kalkulierbar und verkaufbar bleibt (van Bühren/Plote, ARB3 § 3 Rz 1 mwN) werden in allen Versicherungssparten bestimmte, genau definierte Risiken ausgeschlossen. In der RS-Versicherung sind das neben den auch in anderen Sparten ausgeschlossenen Kumulrisiken (s dazu näher Art 7.1 ARB), sonstige Risiken, deren Ursachen und rechtlichen Konsequenzen oft schwer abschätzbar sind (7.2), Risiken aus bestimmten Rechtsgebieten (7.3) und Vertragsarten (7.4), die überdurchschnittlich teuer kommen, meist aber nur von einer Minderheit an Kunden benötigt werden

Seite 120

und Gefahren aus dem für Rechtsrisiken relevanten Einflussbereich der Versicherten selbst (7.5).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!