Damit Versicherungsschutz überschaubar, kalkulierbar und verkaufbar bleibt (van Bühren/Plote, ARB3 § 3 Rz 1 mwN) werden in allen Versicherungssparten bestimmte, genau definierte Risiken ausgeschlossen. In der RS-Versicherung sind das neben den auch in anderen Sparten ausgeschlossenen Kumulrisiken (s dazu näher Art 7.1 ARB), sonstige Risiken, deren Ursachen und rechtlichen Konsequenzen oft schwer abschätzbar sind (7.2), Risiken aus bestimmten Rechtsgebieten (7.3) und Vertragsarten (7.4), die überdurchschnittlich teuer kommen, meist aber nur von einer Minderheit an Kunden benötigt werden Seite 120und Gefahren aus dem für Rechtsrisiken relevanten Einflussbereich der Versicherten selbst (7.5).
