Weit verbreitet ist zwischenzeitlich auch der Steuer-RS. Sein Deckungsinhalt stellt nicht nur eine Abweichung von einem in Anh 1.2.7 beschriebenen Allgemeinen Risikoausschlusses dar, sondern geht durch die Deckung für die Anrufung der Höchstgerichte im Zuge des Abgabenverfahrens klar über die Reichweite der in den Muster-ARB beschriebenen Risiko- und Rechtsbereiche hinaus.
