A. Verfassungsrecht
a) Allgemeine Grundsätze
Antragsprinzip
Pauschalsatz
Anspruch auf Kostenersatz in Verfahren vor dem VfGH besteht gem § 27 VfGG nur im Falle ausdrücklicher Anordnung im VfGG. DieSeite 838
Antragsprinzip
Pauschalsatz
Anspruch auf Kostenersatz in Verfahren vor dem VfGH besteht gem § 27 VfGG nur im Falle ausdrücklicher Anordnung im VfGG. DieSeite 838
