Tarifpost 8
(1) Für Besprechungen aller Art, auch im Fernsprechwege, gebührt für jede, wenn auch nur begonnene halbe Stunde:
bei einer Bemessungsgrundlage bis einschließlich 70 Euro | 12,30 Euro, |
über 70 Euro bis einschließlich 180 Euro | 17,90 Euro, |
über 180 Euro bis einschließlich 360 Euro | 23,70 Euro, |
über 360 Euro bis einschließlich 730 Euro | 29,20 Euro, |
über 730 Euro bis einschließlich 1 820 Euro | 43,70 Euro, |
über 1 820 Euro bis einschließlich 20 670 Euro für je angefangene weitere 1 450 Euro um mehr, | 9,20 Euro, |
über 20 670 Euro bis einschließlich 21 800 Euro mehr, | 9,20 Euro, |
über 21 800 Euro für je angefangene weitere 1 450 Euro um mehr, | 4,90 Euro |
jedoch nie mehr als für die halbe Stunde. | 577,40 Euro |
