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37. TP 8 – Telefonate und Konferenzen

Ziehensack1. AuflJänner 2020

Tarifpost 8

(1) Für Besprechungen aller Art, auch im Fernsprechwege, gebührt für jede, wenn auch nur begonnene halbe Stunde:

bei einer Bemessungsgrundlage bis einschließlich 70 Euro

12,30 Euro,

über 70 Euro bis einschließlich 180 Euro

17,90 Euro,

über 180 Euro bis einschließlich 360 Euro

23,70 Euro,

über 360 Euro bis einschließlich 730 Euro

29,20 Euro,

über 730 Euro bis einschließlich 1 820 Euro

43,70 Euro,

über 1 820 Euro bis einschließlich 20 670 Euro für je angefangene weitere 1 450 Euro um mehr,

9,20 Euro,

über 20 670 Euro bis einschließlich 21 800 Euro mehr,

9,20 Euro,

über 21 800 Euro für je angefangene weitere 1 450 Euro um mehr,

4,90 Euro

jedoch nie mehr als für die halbe Stunde.

577,40 Euro

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