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33. TP 4 – Privatanklage, Anträge nach MedienG und Privatbeteiligung

Ziehensack1. AuflJänner 2020

Tarifpost 4

I.) Im strafgerichtlichen Verfahren über eine Privatanklage sowie über Anträge nach dem Mediengesetz:

1. für Anklagen

 

a.

wegen Vergehen, die in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte fallen ..............................................................

153,80 Euro;

 

b.

wegen sonstiger Vergehen .....................................

256,30 Euro;

2. für selbständige Anträge nach den §§ 8, 33 Abs. 2 und 34 Abs. 3 Mediengesetz, Anträge nach den §§ 14, 16 und 39 Mediengesetz sowie erste Anträge nach § 20 Mediengesetz .............................

256,30 Euro;

Seite 743

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