Tarifpost
Der Anhang zum RATG umfasst sodann das eigentliche Herzstück dieses Bundesgesetzes, nämlich die tariflichen Ansätze für RechtsanwältInnen, dies in Abhängigkeit vom Streitwert und der Art der erbrachten Leistungen im und außerhalb des gerichtlichen Verfahrens, aber stets mit Ausrichtung auf dasselbe: