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3. Bedeutung und dogmatischer Hintergrund

Ziehensack1. AuflJänner 2020

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Chvosta 232232Prozesskostenrecht (2001) Vorwort VII. spricht wohl etwas übertrieben davon, dass die Prozesskosten „oftmals ... sogar den Wert des Streitgegenstandes“ übersteigen.

Seite 85

Dies kommt zwar ab und zu vor, stellt aber bei Weitem nicht den Regelfall dar. Zutreffend erscheint freilich, dass es sich bei Prozesskosten um „alles andere als eine unbedeutende Nebensache“ handelt.233233 Chvosta aaO.

Auslegung

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