Veröffentlichung der beabsichtigten Spaltung unter Hinweis darauf, dass Gläubiger und Betriebsrat das Recht auf Aushändigung einer Abschrift vom Spaltungsplan und den letzten drei Jahresabschlüssen und Lageberichten haben durch Einreichung des Spaltungsplans beim Firmenbuch.
Die Gesellschafterversammlung darf frühestens einen Monat nach Veröffentlichung abgehalten werden.
