DOI: https://doi.org/10.33196/9783704694072-103
A. Definitionsnotwendigkeit
Die BUV wird im Schrifttum oftmals als „geheimnisvolles Produkt“ bezeichnet.71 Dementsprechend ist es auch nicht überraschend, dass selbst die Beschreibung dieser Versicherungssparte Schwierigkeiten bereitet. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es an einer gesetzlichen bzw vertraglichen Definition mangelt.
