Beteiligung
Konzern
Der Beteiligungsverwaltung kommt auch angesichts der Rolle der Privatstiftung in Zusammenhang mit der Organisation von Familienunternehmen große Bedeutung zu; zahlreiche österreichische Familienunternehmen stehen unter der Leitung einer Familienstiftung.1720 Laut OGH1721 ist es zulässig, dass eine Privatstiftung als Konzernspitze mit Konzernleitungsgewalt fungiert, wenn nicht eine unzulässige, alle wesentlichen Leitungsbereiche umfassende, straffe Konzernleitung vorliegt, die dem Verbot des § 1 Abs 2 Z 1 und 2 PSG widerspricht. Eine weniger intensive Konzernleitung (zB beschränkt auf den Finanzbereich) ist daher zulässig, führt jedoch zur Aufsichtsratspflicht (§ 22 Abs 1 Z 2 PSG).1722 Keine Aufsichtsratspflicht besteht hingegen dann, wenn sich die Tätigkeit der Privatstiftung auf die Verwaltung der Unternehmensanteile der beherrschten Unternehmen beschränkt, wobei die Grenzziehung zwischen einer unzulässigen Konzernleitung, einer zulässigen Konzernleitung mit der Rechtsfolge der Aufsichtsratspflicht und der bloßen Anteilsverwaltung schwierig ist.1723