Die Erfahrungen der Weltwirtschaftskrise 2008/09 mit ihren Folgen für die Finanzmärkte haben deutlich gemacht, dass es vor allem in Stiftungen, die nicht mehr durch die Stiftergeneration bestimmt werden, zu Klagen gegen den Stiftungsvorstand kommen kann. Sie haben vor allem dann Aussicht auf Erfolg, wenn Interessenkonflikte im Stiftungsvorstand gegebenenfalls auch im Anlagebeirat aufgezeigt werden können, aber vor allem auch dann, wenn das Risikoprofil der Begünstigten bzw die Anlagerichtlinien für das Vermögen nicht klar und ausreichend dokumentiert sind, bzw wenn sich zwischen Risikoprofil, Anlagerichtlinien oder Mandatsvorgaben für die Manager Widersprüche ergeben. Die Anwendung der eingangs angeführten „Best Practices“, eine saubere, schlüssige Dokumentation, ein „state of the art“ Risikocontrolling und ein Reporting, das ein hohes Maß an Transparenz vermittelt, sollten sicherstellen, dass auch in der Generationenfolge Sicherheit und Vertrauen vorherrschen und Rückschläge in der Vermögensentwicklung, die unvermeidbar sind, nicht zu Spannungen zwischen Stiftungsvorständen und Begünstigten führen.
