Vermögen
Wertpapiere
Zunächst sei noch einmal festgehalten, dass es in diesem Abschnitt A ausschließlich um den liquiden Vermögensteil geht, also primär um Veranlagungen in Wertpapieren, wobei heute auch Veranlagungen in Rohstoffe, Immobilien und Gold in Wertpapierform abgebildet werden können. Lediglich Gold kann auch dann zu den liquiden Veranlagungen hinzugerechnet werden, wenn es in physischer Form in die Veranlagung mit einbezogen wird.