Aufsichtsrat
Sorgfalt
Das Aufsichtsratsmitglied hat bei Erfüllung seiner Aufgaben die Sorgfalt aufzuweisen, die ein ordentliches Aufsichtsratsmitglied nach der besonderen Lage des Einzelfalls aufweisen muss.
<i>Müller</i> in <i>Müller/Melzer</i> (Hrsg), Stiftungsmanagement<sup>Aufl. 2</sup> (2022) G. Haftung, Seite 447 Seite 447