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G. Haftung16791679Siehe auch Kapitel Haftung des Stiftungsvorstandes Rz 547 ff. (Müller)

Müller2. AuflJänner 2022

Aufsichtsrat

Sorgfalt

1210
Das Aufsichtsratsmitglied hat bei Erfüllung seiner Aufgaben die Sorgfalt aufzuweisen, die ein ordentliches Aufsichtsratsmitglied nach der besonderen Lage des Einzelfalls aufweisen muss.16801680OGH 31.5.1977, 5 Ob 306/76 EvBl 1978/4 = JBl 1978, 158.

Seite 447

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