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4. Der Auskunftsanspruch gegenüber der Privatstiftung (Müller)

Müller2. AuflJänner 2022

Erbe

Pflichtteil

145
Gemäß § 786 ABGB unterliegt nicht mehr nur der pflichtteilsberechtigte Geschenknehmer, sondern auch ein Dritter Geschenknehmer der Auskunftspflicht. Auskunftsberechtigt ist jeder, der die Hinzurechnung von Schenkungen verlangen kann; dies sind die Pflichtteilsberechtigten (auch die Erben und in bestimmten Fällen die Legatare (§ 783 ABGB)). Der Auskunftsanspruch besteht für sämtliche in § 781 ABGB genannte Fälle der Hinzurechnung.

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