Stiftungszweck
Vermögen
Für den Stiftungsvorstand ergeben sich die Vorgaben für die Vermögensverwaltung aus der Stiftungserklärung. Vor allem der Formulierung der Bestimmungen zur Vermögensverwaltung und Stiftungszweck ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Der Stifter hat eine Grundsatzentscheidung zu treffen: will er möglichst konkrete Vorgaben zur Vermögensverwaltung machen oder aber dem Stiftungsvorstand einen Handlungsspielraum einräumen, der diesem ausreichend Flexibilität gibt, auf spezifische Rahmenbedingungen entsprechend einzugehen. Hält man sich vor Augen, dass die Stiftung in der Regel auf 100 Jahre (oder auch mehr) angelegt ist, empfiehlt sich eine flexible Lösung, die dem Vorstand ermöglicht, die konkrete Vermögensveranlagung an die Marktverhältnisse anzupassen.Seite 29
