juristische Person
Dem Stifter kommt im Grundkonzept des PSG primär die Rolle zu, die Stiftung durch Notariatsakt zu gründen und nach seinem Willen auszugestalten. Gemäß § 3 Abs 1 PSG können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen Stifter einer Privatstiftung sein. Dabei ist es nicht notwendig, dass alle Mitstifter zum Stiftungsvermögen beitragen.30