In meiner langjährigen Stiftungsrechtspraxis konnte ich die Veränderung in den Schwerpunkten der Beratung von Stiftern und Stiftungen verfolgen. Standen am Beginn des Stiftungsrechts noch Fragen der Gestaltung von Stiftungserklärungen und der Umfang der Begünstigtenrechte im Mittelpunkt, so veränderte sich das in den letzten Jahren zunehmend in Richtung Konfliktbewältigung in Stiftungen und Vorbereitung des Generationenwechsels. Die Bearbeitung und Optimierung von Stiftungserklärungen zur Einrichtung eines geeigneten Kontroll- und Leitungsrahmens in der Stiftung (Foundation Governance) einerseits und die Entwicklung von Konfliktlösungsinstrumenten wie Substiftungen und Schiedsklauseln, aber auch Einrichtung von Rechnungskreisen und Profit-Centern in Stiftungen andererseits prägen in der Zwischenzeit die Beratungspraxis.
