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III. Die Beendigung einer wirtschaftlichen Tätigkeit einer Körperschaft öffentlichen Rechts (Achatz/Mang/Lindinger)

Achatz/Mang/Lindinger3. AuflApril 2014

1. Vorbemerkung

1030
Werden wirtschaftliche Aktivitäten durch KöR beendet oder (im Zuge einer Aufgabenprivatisierung) auf einen Privaten übertragen, können zahlreiche steuerliche Fragestellungen auftreten. Sachverhaltsmäßig kann unterschieden werden zwischen einer schlichten Betriebsaufgabe, bei der der Betrieb eingestellt wird und einzelne Wirtschaftsgüter des Betriebes veräußert bzw in anderen Wirtschaftsbereichen eingesetzt werden sowie einer Betriebsverpachtung oder einer Betriebsveräußerung (Vermögensprivatisierung).

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