Werden wirtschaftliche Aktivitäten durch KöR beendet oder (im Zuge einer Aufgabenprivatisierung) auf einen Privaten übertragen, können zahlreiche steuerliche Fragestellungen auftreten. Sachverhaltsmäßig kann unterschieden werden zwischen einer schlichten
Betriebsaufgabe, bei der der Betrieb eingestellt wird und einzelne Wirtschaftsgüter des Betriebes veräußert bzw in anderen Wirtschaftsbereichen eingesetzt werden sowie einer
Betriebsverpachtung oder einer
Betriebsveräußerung (Vermögensprivatisierung).