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7. Ausgliederung und verdeckte Ausschüttung (Achatz/Mang/Lindinger)

Achatz/Mang/Lindinger3. AuflApril 2014

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Im Zuge von Ausgliederungen stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Übernahme von Aufgaben durch den ausgegliederten Rechtsträger ertragsteuerlich zu einer verdeckten Ausschüttung führt. Dies insbesondere dann, wenn es sich hierbei um defizitäre Aufgaben handelt, die zu den Pflichtaufgaben der Körperschaft rechnen.

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