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A. Transportversicherung**Der folgende Inhalt basiert auf den jüngsten in der Sektion Transport (VVO) und deren Ausschüssen erarbeiteten UNVERBINDLICHEN MUSTERBEDINGUNGEN. (Krenkel)

Krenkel19. LfgDezember 2024

Georg Krenkel

1. Kurzcharakteristik

Die Transportversicherung ist eine Schadenversicherung von Interessen an einem Transportmittel oder an transportierten Gütern während der Dauer des Transportes und der mit dem Transport verbundenen Aufenthalte und Lagerungen.

Daraus ergibt sich einerseits die grundlegende Zielrichtung der Transportversicherung, nämlich die Abdeckung von Transportgefahren, andererseits die Unterscheidung zwischen Güterversicherung und Kaskoversicherung.

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