(Begriffe, die für mehrere Sparten Bedeutung haben)
Redaktionsteam
• Abbruch- und Aufräumkosten: Das sind Kosten für die Tätigkeit am Versicherungsort und soweit sie versicherte Sachen betreffen, und zwar für den nötigen Abbruch stehen gebliebener, vom Schaden betroffener Teile sowie für das Aufräumen einschließlich Sortieren der Reste und Abfälle. Darunter fallen nicht Entsorgungskosten.
