Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
1. Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Lebenszeit in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
1. Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Lebenszeit in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
