Die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) enthalten viele sehr abstrakte Formulierungen, die bei Eintritt des Versicherungsfalles oft zu unterschiedlichen Interpretationen führen. Bereits die Kernbestimmung in der Unfallversicherung – die Definition des Unfalles – ist oft Inhalt von Auseinandersetzungen zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer.
