Die Gesellschafter G1 und G2 halten jeweils einen 50%igen Anteil an der Tröthan Pegger OG.
Im Zuge einer Realteilung überträgt die OG ihren Teilbetrieb „Abfallentsorgung“ auf den Gesellschafter G1 und ihren Teilbetrieb „Installation“ auf den Gesellschafter G2.
Die OG geht anschließend unter.
