vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Anwendung der Artikel 101 und 102 des Vertrags (Traxlmayr)

Traxlmayr1. AuflMai 2014

(1) Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sinne von Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags, die nicht die Voraussetzungen des Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags erfüllen, sind verboten, ohne dass dies einer vorherigen Entscheidung bedarf.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!