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VII. Artikel 6 Anwendung der Freistellung und der Marktanteilsschwellen (Behr)

Behr1. AuflMai 2014

(1) Ausschließlich zur Deckung neuartiger Risiken gegründete Mitversicherungs- und Mit-Rückversicherungsgemeinschaften werden nach Artikel 5 unabhängig von ihrem Marktanteil ab dem Tag

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ihrer erstmaligen Gründung für eine Dauer von drei Jahren freigestellt.

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