Ab dem 1. Juni 2013 gilt die Verordnung (EU) Nr. 330/2010 für vertikale Vereinbarungen über den Bezug, Verkauf oder Weiterverkauf neuer Kraftfahrzeuge.
Vertikale Vereinbarungen über den Bezug, Verkauf und Weiterverkauf neuer Kraftfahrzeuge fallen gemäß Art 3 der Kfz-GVO ab dem 1. Juni 2013 unter die Vertikal-GVO28.
