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IV. Artikel 3 Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 330/2010 (Pohl)

Pohl1. AuflMai 2014

Ab dem 1. Juni 2013 gilt die Verordnung (EU) Nr. 330/2010 für vertikale Vereinbarungen über den Bezug, Verkauf oder Weiterverkauf neuer Kraftfahrzeuge.

Vertikale Vereinbarungen über den Bezug, Verkauf und Weiterverkauf neuer Kraftfahrzeuge fallen gemäß Art 3 der Kfz-GVO ab dem 1. Juni 2013 unter die Vertikal-GVO2828LL Kfz-GVO Rn 10..

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