Das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung geht zunächst von einem Unternehmen aus, dass eine besondere Marktstellung besitzt: Dieses Unternehmen muss eine besonders hohe Marktmacht besitzen. Diese Machtstellung alleine löst das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung aber noch nicht aus. Hinzutreten muss noch als entscheidendes Kriterium, dass das marktmächtige Unternehmen seine Stellung missbräuchlich ausnutzt, um die Verbotsfolgen auszulösen. Seite 67
