1. Allgemeiner Fahrplan
Die diversen kartellrechtlichen Tatbestände und ihre Ausnahmeregelungen, sei es im Einzelfall oder im Rahmen einer Gruppenfreistellung, erfordern einen Fahrplan für die Durchführung einer Prüfung. Dazu kommt noch die überwiegend anzuwendende wirtschaftliche Betrachtungsweise und das weit verbreitete Erfordernis der Selbstbeurteilung durch das Unternehmen. Daher soll im Folgenden versucht werden, einen derartigen Fahrplan zur Verfügung zu stellen.
