Die Arbeiten am gegenständlichen Werk waren von der Motivation getragen, dass möglichst zeitnah nach Inkrafttreten der Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung per 1.5.2014 ein die gesamten Gruppenfreistellungsverordnungen umfassendes, aktuelles Gesamtwerk erscheint. Dieser Ansporn war umso größer, als mit der Novelle zur TT-GVO die von der EU-Kommission 2010 begonnene Überarbeitung des gesamten kartellrechtlichen Regelwerks zu den Gruppenfreistellungsverordnungen, von der Vertikal-GVO bis zur Versicherungs-GVO, de facto abgeschlossen wurde.
