Steuerklauseln in Unternehmenskaufverträgen regeln die Aufteilung der steuerlichen Risiken und Potentiale der Zielgesellschaft zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Ziel einer Steuerklausel ist, eine sachgerechte und dem Verursachungsprinzip entsprechende Regelung zur Tragung von Steuern und Abgaben iwS zwischen den Vertragsparteien vorzusehen. Der Regelungsinhalt ergibt sich vor allem aus der Transaktionsstruktur und den damit verbundenen gesetzlichen Haftungsvorschriften, den Feststellungen der Tax Due Diligence sowie den Verhandlungspositionen der Parteien. Zwar haben sich Standardformulierungen für Steuerklauseln entwickelt, dennoch sollten die im Rahmen dieses Beitrags dargestellten Aspekte bei der Vertragserrichtung mit gebührender Aufmerksamkeit analysiert werden, um zweckentsprechende Rechte und Pflichten im Unternehmenskaufvertrag zu verankern. Eine enge Abstimmung zwischen dem vertragserrichtenden Rechtsanwalt und dem Steuerberater ist hierfür unabdingbar.
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