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B. Fragen der Vertragsauslegung (Mittendorfer/Hütter)

Mittendorfer/Hütter2. AuflAugust 2019

1. Vertragsauslegung nach § 914 f ABGB

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Die Vertragsauslegung ist im österreichischen Recht in § 914 f ABGB geregelt. Demnach kommt es bei der so genannten einfachen Vertragsauslegung – im Gegensatz zur „ergänzenden“, dh allenfalls lückenfüllenden Auslegung – darauf an, den Sinn der einzelnen Vertragsbestimmungen zu ermitteln, wobei gemäß § 914 ABGB vorrangig auf die „Absicht der Parteien“ abzustellen ist.433433 Karollus, Praxisfragen der Vertragsauslegung, AnwBl 1996, 820 f. Es ist somit „nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften“. Nur dann, wenn die Auslegung nach § 914 ABGB ohne eindeutiges Ergebnis geblieben ist, gilt (eben) subsidiär434434 Binder/Kolmasch in Schwimann/Kodek4 § 915 ABGB Rz 1 unter Hinweis auf MietSlg 54.106. die Unklarheitenregel des § 915 ABGB, wonach bei entgeltlichen Verträgen eine „undeutliche Äußerung zum Nachteil desjenigen erklärt wird, der sich derselben bedient hat“.

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