Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der auch Österreich, nicht aber die EU beigetreten ist, ist eine intergouvernementale Konferenz. Im vorliegenden Zusammenhang ist ihre Bedeutung darin zu sehen, dass sie schon früh für eine Liberalisierung des zwischenstaatlichen Kapital- und Zahlungsverkehrs eingetreten ist. Den entsprechenden Empfehlungen hat Österreich schon 1991, also vor dem EU-Beitritt, durch Liberalisierungskundmachungen aufgrund des DevisenG Rechnung getragen. Weiters sind Empfehlungen zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Steuerhinterziehung und die Überprüfung der einzelnen Staaten in dieser Hinsicht zu nennen. Die OECD erstellt zu Handen der G 20 „Schwarze Listen“ von „Steueroasen“, was nicht nur für die zwischenstaatlichen Beziehungen, sondern auch für das Rating von Staaten von Bedeutung ist. Solche „Drohgebärden“ haben auch in Österreich, das in der Vergangenheit unionsrechtlichen Festlegungen bezüglich eines automatisierten Datenaustausches zwischen den Steuerbehörden die Zustimmung verweigert hat, Modifikationen im Bereich des Bankgeheimnisses erforderlich gemacht.
